Klickt man darauf, bekommt man eine automatische Übersetzung von Google serviert - schon der Ausdruck weight Schlappe ließ mich in schallendes Gelächter ausbrechen:
Das "lustige" ist der Satz
Im vorliegenden Fall sollte Marita Wagner Forenbeiträge entfernen, die Herrn Gawlik in ehrverletzender Weise herabwürdigen und damit klar rechtswidrig seien.
Hiermit wieder einmal der Fall, dass diejenigem am lautesten schreien, die selber nicht ganz sauber sind.
Das (also das mit dem "am lautestem schreien, obwohl man selber nicht ganz sauber ist") erinnert mich leicht an den Herrn Knieper bzw. Marions Kochbuch. Je mehr ich darüber finde, um so mehr kommt mir das Kotzen. Und nicht nur mir, auch René schmeckt die Sache nicht:
Was ich aber sagen kann ist, dass ich dieses und dieses Rezept aus Marions Kochbuch bzw. Marions Kochclub (das Ex-Forum) nachgekocht und mit eigenen Worten beschreiben möchte: schmeckt beides meiner Meinung nach gleich scheiße.
Bei Stoibär fand ich noch eine nette (Kamelopedia entnommene) Definition von Abmahnung:
Abmahnen ist eine Art Sozialhilfe für weniger begabte Anwälte, denen niemand richtige Fälle geben will. Um den Staat zu entlasten, wurde eine wahnsinnig komplizierte “Rechtsprechung” etabliert, die die Kosten zufallsgesteuert auf einzelne Individuen verteilt.
Kern dieser Rechtsprechung ist, daß nicht der Mandant den Anwalt, sondern der Anwalt einen Mandanten auswählt. Normalerweise würde das keine Zahlungspflicht begründen, darum wurde zusätzlich das Instrument der “Geschäftsführung ohne Auftrag” eingeführt.
Das funktioniert dann so, daß der Anwalt sich etwas ausdenkt, was jemand tut, das er aber nicht sollte und gegen das er sich einen Unterlassungsanspruch ausdenkt.
Statt diesen jetzt zu verklagen, schreibt der Abmahnanwalt dem jetzt, daß er ihn nicht verklagt, wenn er verspricht, das nie wieder zu tun und andernfalls viel, viel Geld zu bezahlen.
Nun verknoten wir unser Gehirn noch weiter und überzeugen uns davon, daß es ja für den Abgemahnten gut ist, nicht verklagt zu werden und schwupps, ist er der Mandant des Anwalts und muß diesen bezahlen. Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach dem “Streitwert”, den der Anwalt sich vorher ausgedacht hat.
Normalerweise darf der Anwalt diese Form der Sozialhilfe nur in Anspruch nehmen, wenn er “legitimiert” ist. Daher könnte der Anwalt sich einen Markeninhaber, Gebrauchtwagenhändler oder ein Fernsehgeschäft suchen und in deren Auftrag alle abmahnen, die eine “Marke verletzen”, “PS” statt “kW” schreiben oder “Zoll” statt “cm”.
Er könnte auch die Einnahmen mit seinem Auftraggeber teilen, was aber verboten ist. Vermutlich, weil das des Anwalts Einnahmen schmälern würde.
Ich kann gar nicht so viel (von dem Fraß aus Marions Kochbuch) fressen, wie ich kotzen will.
(Ja, ich verkomme zur Trendhure, darum musste ich auch unbedingt Brötchencontent bringen).
